Unser Spendenkonto: DE78 3004 0000 0841 7073 00
Bei Spenden bis einschließlich 300 EUR reicht Ihrem Finanzamt der Überweisungsbeleg als Bestätigung.
Spenden über 300 Euro:
Als gemeinnützig anerkannter Verein dürfen wir Ihnen bei einer Spende über 300 EUR eine Spendenbescheinigung entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung ausstellen. (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/vereine/ehrenamt)
Bitte vergessen Sie nicht im Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen und Adresse anzugeben, damit wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung zusenden können. Vielen Dank!
ACHTUNG: Bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen sind wir den strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitrechtes unterworfen. Bei privaten Spendensammlungen ist es gemäß der Rechtsprechung der Finanzgerichte jedoch nicht möglich, auf den Namen des Einzahlers/der Einzahlerin einer Sammelspende eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung ist der Grundsatz einer Vermögensminderung beim Spender. Juristisch betrachtet ist dieser Vermögensschaden denjenigen entstanden, die auf einen privaten Spendenaufruf hin gespendet haben. Stellen wir dem Einzahler/der Einzahlerin anstelle dieser Spender eine Zuwendungsbestätigung aus, wäre das nach den Bestimmungen unrichtig und für uns als gemeinnützige Organisation mit dem Risiko verbunden, gegebenenfalls Schadenersatz leisten zu müssen und im äußersten Fall die Gemeinnützigkeit zu verlieren, da wir Kenntnis davon haben, dass die Spenden Dritter weitergeleitet wurden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!